Der Arbeitskreis (AK) für Recht und Wirtschaft beschäftigt sich mit aktuellen Entwicklungen in diesen beiden Bereichen, die die Arbeit von Factoring-Unternehmen beeinflussen. Aufkommende Themen werden frühzeitig besprochen, mögliche Herausforderungen und Fallstricke für unsere Verbandsmitglieder sichtbar gemacht und praktische Handlungsempfehlungen gegeben. Die Themen werden dabei stets anhand ihrer Relevanz und Wichtigkeit für die Verbandsmitglieder geprüft und behandelt. Mit seiner Tätigkeit schafft der Arbeitskreis nicht nur Transparenz in rechtlichen, sondern vor allem auch in aufsichtsrechtlichen Fragen.


Was macht der AK Recht und Wirtschaft genau?

Die Wirtschaftsentwicklung steht nie still und erfordert somit permanente Anpassungen in der Planung und Strategie von Factoring-Unternehmen. Auch der gesetzliche Rahmen sowie regulatorische Anforderungen und Vorgaben werden kontinuierlich erweitert. Damit Factoring-Gesellschaften stets wissen, welchen Verpflichtungen sie unterliegen, sichtet und klärt unser Arbeitskreis aktuelle rechtliche Fragen und gibt Empfehlungen an die Mietglieder.

Auch jede aufsichtsrechtliche Anforderung oder Änderung wird erörtert und es werden diesbezüglich Empfehlungen oder Leitfäden entwickelt. Mit Wirtschaftsthemen beschäftig sich der AK ebenfalls proaktiv und gibt Handlungsvorschläge an die Verbandsunternehmen. 

Daneben erarbeitet und plant der Arbeitskreis Recht und Wirtschaft auch fortwährend Seminare zu factoringrelevanten Herausforderungen. Dazu gehören beispielsweise Veranstaltungen zum Insolvenzrecht, ein Betrugspräventionsseminar oder ein Geldwäscheseminar. In diesen Veranstaltungen können sich unsere Mitglieder verständlich, aktuell und umfassend zum jeweiligen Themenfeld informieren.


Fragen Sie uns!

Sie haben eine Frage an den Arbeitskreis Recht und Wirtschaft? Oder möchten Sie seine Arbeit aktiv unterstützen? Dann melden Sie sich mit Ihrem Anliegen gern bei Ihrem Ansprechpartner.