Die deutschen Factoring-Gesellschaften unterliegen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Aus diesem Grund müssen sie sowohl die Mindestanforderungen an das Risikomanagement ihrer Gesellschaften (MaRisk) als auch die Anforderungen an ihre Informationstechnologie (BAIT) erfüllen, die die BaFin stellt.
Dies gilt nicht nur für die großen Player der Branche. Auch mittelständische und kleine, oftmals inhabergeführte Factoring-Gesellschaften müssen die inhaltlichen Anforderungen aufsichtsrechtlich konform umsetzen. Das erfordert eine große Kraftanstrengung, die zu einer zusätzlichen Belastung der ohnehin knappen HR-Ressourcen dieser Gesellschaften führt.
Die Berater des Kompetenzcenters „Finanzaufsicht/Compliance“ helfen dabei, praxisorientierte Lösungen zu allen Anforderungsfeldern der Finanzaufsicht zu entwickeln. So sorgen sie dafür, dass sich die BFM-Mitgliedsunternehmen besser auf ihr Kerngeschäft fokussieren können.