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Initiative der Verbände für Leasing, Factoring, Freie Berufe, Franchise, Fuhrparkmanagementgesellschaften sowie des Bankenfachverbands
- Forderung für die Factoring-Branche: pauschale Aufstockung der zum Ende 2019 bestandenen Limite der Warenkreditversicherung um 100 Prozent
Eine Allianz aus sieben Verbänden, unter ihnen der BFM Bundesverband Factoring für den Mittelstand, fordert weitere Liquiditätshilfen für den Mittelstand, die über das bisher angestoßene Hilfsprogramm der Bundesregierung hinausgehen. Ziel der Initiative ist es, bestehende Finanzierungen abzusichern, um Kunden unterstützen zu können, ohne selbst Liquiditätsengpässe zu erleiden. Dazu sind gemeinsame Forderungen in einem Schreiben an den Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzminister gerichtet worden.
„Für die mittelständische Factoring-Wirtschaft begrüßen wir die bisher geplanten Maßnahmen der Bundesregierung ausdrücklich. Es sind aber weitere Schritte erforderlich, um die Stabilität der Finanzpartnerschaften in unserer Branche zu gewährleisten. Wesentlich ist dabei die Absicherung ausgeweiteter Zahlungs- ziele“, so Michael Ritter, Vorstandsvorsitzender des BFM. „Factoring-Institute leisten einen wichtigen Beitrag, um Tausende KMU mit Liquidität zu versorgen. Wir werden uns, auch gemeinsam mit anderen Verbänden, weiterhin dafür einsetzen, dass möglichst viele kleine und mittlere Unternehmen einen Zugang zu bankenunabhängiger Finanzierung behalten.“
Eine zentrale Forderung der Verbände-Allianz ist ein KfW-abgesichertes Stun- dungsmodell für Leasing- und Mietkaufraten, um Kunden schnell und unbüro- kratisch zu unterstützen. Da Leasing-Güter meist über Banken und fristen- kongruent refinanziert sind, bedarf es einer Ausfallgarantie für die gestundeten Raten.
Refinanzierung sichern
Je länger die Phase des „Shutdowns“ andauert, desto belastender wird die wirtschaftliche Situation auch für Banken und Finanzdienstleister. Letztlich könnten Stundungen in Milliardenhöhe notwendig sein, woraus in kürzester Zeit ein potenzielles systemisches Risiko für die gesamte Finanzbranche erwachsen könnte. Daher sollten auch Kreditgeber zinslose staatlich garantierte Liquiditätshilfen in dem Umfang in Anspruch nehmen können, wie sie ihren Kunden Finanzierungsverpflichtungen stunden. Ebenso müssen die Refinanzierungslinien von Leasing-Gesellschaften und Factoring-Unternehmen abgesichert sein. Denn nur durch eine gesicherte Refinanzierung kann der zur Verfügung gestellte Kapitalbedarf von mittelständischen Unternehmen, Selbständigen und Freiberuflern gesichert werden.
Absicherung von Zahlungszielausweitung
Für Factoring-Institute, die unter anderem für den Handel und das produzierende Gewerbe essentielle Forderungen vorfinanzieren und dazu beitragen, Lieferketten aufrechtzuerhalten, fordert die Verbände-Allianz eine staatlich pauschale Aufstockung der zum 31.12.2019 bestandenen Limite der Warenkreditversicherung um 100 Prozent. Denn infolge des „Shutdowns“ entfallen Händlereinnahmen und die Bezahlung von Vorlieferanten. Händler und produzierendes Gewerbe finanzieren die vom Lieferanten bezogene Ware über gewährte Zahlungsziele, Lieferanten sichern das Ausfallrisiko über Warenkreditversicherungen oder Factoring-Institute ab. Eine Ausweitung des Zahlungsziels zur Liquiditätssicherung muss daher entsprechend kompensiert werden.
KfW-Förderprogramme öffnen
Darüber hinaus sollen sowohl der KfW-Unternehmerkredit als auch das KfW- Sonderprogramm für Leasing-Gesellschaften geöffnet werden, denn bisher haben Leasing-Gesellschaften keinen direkten Zugriff auf die Förderprogramme der KfW. Zum einen sollen Leasing-Gesellschaften die Förderkredite für ihr Unternehmen selbst beantragen können, zum anderen sollen Leasing-Raten als Betriebsmittel vom Förderkredit abgedeckt werden.
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Informationen zum Verband BFM: https://www.bundesverband-factoring.de/ Berlin, 26. März 2020
Pressekontakt: Gislinde Sander, Sander Public Relations, Tel. 040-39902919, E-Mail: