Eine aktuelle Statistik zeigt, dass die Insolvenzzahlen in diesem Jahr um über ein Fünftel gestiegen sind. Prognosen lassen erwarten, dass dieser Trend anhalten dürfte. Eine Insolvenz bedeutet allerdings nicht das Ende eines Unternehmens. Können der Geschäftsbetrieb aufrechterhalten und Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werden, lässt es sich häufig neu aufstellen. Das Bereitstellen von Kapital bildet hier allerdings eine immer größere Hürde. Der Bundesverband Factoring für den Mittelstand sieht eine Lösung im Finanzierungsinstrument Factoring.
(Berlin, 18.12.2023) Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen steigt. Nach Angaben der Wirtschaftsauskunftei Creditreform kam es in diesem Jahr zu rund 18.100 Insolvenzen; ein Anstieg um mehr als 23 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Gründe dafür sind unter anderem die hohen Energiepreise, die Rezession und die Zinswende der EZB. Hinzu kommt, dass viele der insolventen Unternehmen jahrelang mit Krisen wie der Corona-Pandemie, der Inflation und dem Fachkräftemangel gekämpft und nun keine Reserven mehr haben.
Der Trend dürfte sich fortsetzen: Die schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen werden in den kommenden Monaten für einen weiteren Insolvenzanstieg sorgen. So prognostiziert der Informationsdienstleister CRIF für das Jahr 2024 bis zu 20.000 Firmeninsolvenzen. „Ausreichende Liquidität für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs sowohl in schwierigen Zeiten als auch für eine Restrukturierung im Insolvenzfall zu beschaffen, ist derzeit ein zentrales Thema und eine große Hürde für viele Unternehmer“, kommentiert Michael Ritter, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Factoring für den Mittelstand BFM, das aktuelle Geschehen.
Nachholeffekt bei den Insolvenzen
Die hohen Insolvenzzahlen sind jedoch kein Zeichen einer überraschenden „Welle“, sondern eher eine Rückkehr zur Normalität. So liegt der langjährige Durchschnitt bei rund 26.200 Unternehmensinsolvenzen pro Jahr. „Die staatlichen Hilfen in Krisenzeiten haben in den letzten Jahren zu einer rückläufigen Insolvenzentwicklung geführt. Der Nachholeffekt – durch aufgeschobene und nur zeitweilig abgewehrte Insolvenzen – lässt die Zahlen nun wieder steigen“, so Michael Ritter.
Neben den bereits eingetretenen Insolvenzen sind laut CRIF zudem über 305.000 Unternehmen in Deutschland insolvenzgefährdet. Hohe Kosten, Lieferkettenprobleme, Kaufkraftverluste und geopolitische Unsicherheiten führen immer wieder zu finanziellen Notlagen.
Insolvenzfactoring – Liquidität in der Krise sichern
Kommt es zur Zahlungsunfähigkeit und soll das Unternehmen fortgeführt sowie langfristig saniert werden, ist die Beschaffung und Sicherung der dafür nötigen Finanzmittel oft schwierig. „Die Hausbank steht hier meist nicht zur Verfügung. Sie ist häufig selbst Gläubigerin im Verfahren und kann daher keine weiteren Kreditlinien einräumen. Zudem hat sie aufgrund der strengen Regulatorik in Krisensituationen generell wenig Handlungsspielraum für Kreditvergaben. Gefragt sind daher Lösungen, die auch in der Insolvenz greifen“, so Michael Ritter.
Der regelmäßige Forderungsverkauf im Rahmen des Factorings ist ein assetbasiertes Finanzierungsmodell, welches zur Stärkung des Geschäftsbetriebs oder für eine Restrukturierung auch in Krisensituationen funktioniert. Dabei verkauft ein Unternehmen seine offenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen fortlaufend an einen Factoring-Anbieter. Dieser zahlt in der Regel innerhalb von 24 Stunden den Rechnungsbetrag abzüglich der vereinbarten Factoring-Gebühr und gegebenenfalls eines Sicherheitseinbehaltes aus. Der Restbetrag folgt, sobald der Kunde zahlt. Das macht Unternehmen unabhängiger von Zahlungsfristen und dem Zahlungsverhalten ihrer Kunden. Neben den verkauften Forderungen sind für das Factoring keine zusätzlichen Sicherheiten erforderlich. „Dieses Finanzierungsinstrument kann in unterschiedlichen Arten der Insolvenz genutzt werden – in der Eigenverwaltung, im Schutzschirm- oder im Regelinsolvenzverfahren“, sagt Michael Ritter.
Insolvenzfactoring: Liquidität und Schutz
Echtes Factoring schützt das insolvente Unternehmen gegen Zahlungsausfälle. „Sollte ein Kunde einmal nicht zahlen, weil er selbst in die Insolvenz gerät, springt die Warenkreditversicherung des Factors ein. Bereits bevorschusste Rechnungen müssen nicht zurückbezahlt werden“, sagt Michael Ritter und fährt fort: „Besteht bereits ein Factoring-Vertrag, kann dieser im Insolvenzfall in der Regel problemlos fortgeführt werden. Die Rücksprache mit dem Anbieter ist dafür aber unerlässlich. Da nicht die eigene Bonität, sondern die der Kunden im Vordergrund steht, kann ein Factoring-Vertrag auch erstmals in der Insolvenz abgeschlossen werden.“ Dazu macht sich der Factoring-Anbieter ein Bild von den Sanierungsmaßnahmen und den Fortführungsaussichten und tauscht sich etwa mit dem Sachwalter, dem eigenverwaltenden Geschäftsführer oder dem Insolvenzverwalter aus.
Ist eine Zusammenarbeit möglich und werden alle nötigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt, kann der Factoring-Vertrag meist wenige Wochen nach Antragstellung beginnen. Stimmen die Voraussetzungen, ist Insolvenzfactoring entsprechend auch im vorläufigen Verfahren möglich. Es erfordert aber immer die Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters oder Sachwalters, die Berücksichtigung von Gläubigerinteressen und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Eigenverwaltende Unternehmer sollten sich außerdem stets mit ihrem insolvenzrechtlichen Berater abstimmen.
Über den BFM
Der Bundesverband Factoring für den Mittelstand (BFM) ist die zentrale Interessenvertretung mittelständischer Factoring-Gesellschaften in Deutschland. In dem Verband haben sich qualitätsorientierte, oft inhabergeführte Gesellschaften organisiert, die auf die Umsatzfinanzierung von kleinen und mittleren Unternehmen spezialisiert sind.
Weitere Informationen: https://www.bundesverband-factoring.de/
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